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   VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13   

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https://dejure.org/2015,14644
VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13 (https://dejure.org/2015,14644)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10.03.2015 - 3 K 1058/13 (https://dejure.org/2015,14644)
VG Cottbus, Entscheidung vom 10. März 2015 - 3 K 1058/13 (https://dejure.org/2015,14644)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13
    Sollte der Verordnungsgeber damit eine andere als die hier aus dem Wortlaut abgeleitete Berechnungsmethode vor Augen gehabt haben, so hat sich diese jedenfalls in der Norm selbst nicht niedergeschlagen (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab BVerfG, Plenumsbeschluss vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 -, BVerfGE 54, 277, juris Rn. 60 f.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13
    Lediglich bei "prüfungsspezifischen" Wertungen verbleibt der Prüfungsbehörde ein die gerichtliche Kontrolle insoweit einschränkender Entscheidungsspielraum, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 46 ff.; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 -, BVerfGE 84, 59, juris Rn. 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343, juris Rn. 15 f.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13
    Lediglich bei "prüfungsspezifischen" Wertungen verbleibt der Prüfungsbehörde ein die gerichtliche Kontrolle insoweit einschränkender Entscheidungsspielraum, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 46 ff.; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 -, BVerfGE 84, 59, juris Rn. 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13
    Lediglich bei "prüfungsspezifischen" Wertungen verbleibt der Prüfungsbehörde ein die gerichtliche Kontrolle insoweit einschränkender Entscheidungsspielraum, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 46 ff.; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 -, BVerfGE 84, 59, juris Rn. 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343, juris Rn. 15 f.).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13
    Lediglich bei "prüfungsspezifischen" Wertungen verbleibt der Prüfungsbehörde ein die gerichtliche Kontrolle insoweit einschränkender Entscheidungsspielraum, dessen Überprüfung darauf beschränkt ist, ob Verfahrensfehler oder Verstöße gegen anzuwendendes Recht vorliegen, ob der Prüfer von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder sonst willkürlich gehandelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34, juris Rn. 46 ff.; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 -, BVerfGE 84, 59, juris Rn. 64 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, juris Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343, juris Rn. 15 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 9 S 1.22
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1058/13 (A...) und VG 3 K 1057/13 (R...) - angenommen, dass die Gemeinde für die abgerechneten Straßenbaumaßnahmen A... und R... Fördermittel erhalten habe, die den Umfang des richtig ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwandes überstiegen, so dass dieser bereits vollständig gedeckt sei.

    Hat das Verwaltungsgericht die in Rede stehende Festsetzung bereits im Hauptsacheverfahren oder (wie hier mit den Urteilen vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1057/13 -) parallele Festsetzungen in parallel geführten Hauptsacheverfahren für rechtswidrig gehalten und hierauf in seinem Eilbeschluss Bezug genommen, so kann die Behörde die - für eine weitere Vollziehbarkeit ausreichenden - offenen Erfolgsaussichten allerdings nur noch mit Argumenten begründen, die mindestens die Prüfungstiefe der Hauptsacheentscheidung erreichen (vgl. hierzu auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 1. November 2007 - 103/07 -, juris, Rn. 36).

    bb) In seinen in Bezug genommenen Urteilen vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1058/13 (A...) und VG 3 K 1057/13 (R...) - ist das Verwaltungsgericht vom Erfordernis einer centgenauen Abrechnung ausgegangen.

    cc) In seinen in Bezug genommenen Urteilen vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1058/13 (A...) und VG 3 K 1057/13 (R...) - hat das Verwaltungsgericht u.a. die Beitragsfähigkeit des Aufwandes geprüft, den die Erschließungsträgerin G... auf die Gemeinde "übergeleitet" hat.

    In dem Prüfbericht des Ingenieurs B... vom 24. Januar 1995, S. 158 (Beiakte 11 zu VG 3 K 1058/13), heißt es, dass die verkehrliche Anbindung über die "Straße am B..." (Verlängerung der Straße "C") an die Bundesstraße B1/5 erfolge.

    (3) Das Verwaltungsgericht hat die übrigen Positionen der Schlussrechnung der GS-Bau in Höhe von insgesamt 10.922.700 DM in seinen Urteilen vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1058/13 (A...) und VG 3 K 1057/13 (R...) - zwar dem Grunde nach für erschließungsbeitragsfähig gehalten, nicht aber der Höhe nach.

    Mit Blick auf die oben dargelegten Grundsätze zum Prüfungsmaßstab des § 80 Abs. 5, Abs. 4 Satz 3 VwGO, falls in einem Hauptsacheverfahren bereits ein Urteil ergangen ist, sind dem Beschwerdevorbringen keine Argumente zu entnehmen, die das Urteil in dem parallel geführten Hauptsacheverfahren VG 3 K 1058/13 als offensichtlich falsch erscheinen lassen ist oder die die Prüfungstiefe der Hauptsacheentscheidung mindestens erreichen.

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Daneben ergingen zwei weitere Beitragsbescheide gegenüber dem Kläger betreffend die Flurstücke 301 bzw. 290 und 220, die den Gegenstand der Parallelverfahren VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 bilden.

    Die Kammer hat deshalb u.a. in dem Parallelverfahren des Klägers VG 3 K 1058/13 Beweis erhoben über die Frage, ob die von der GGH an die GS-Bau für die Errichtung der öffentlichen Straßen im Industrie- und Gewerbegebiet Herzfelde gezahlte Vergütung unter Berücksichtigung der vertraglichen Ausgestaltung als Pauschalpreis im Rahmen dessen lag, was damals ortsüblich war, durch Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen für Straßenbau im vorliegenden Rechtsstreit und in drei Parallelverfahren, in denen sich dieselbe Beweisfrage stellte.

    Soweit die Beklagte die Deckungsgleichheit der früheren Stichstraße Am Bahnhof mit der Ahornstraße bestritten hat, steht aufgrund der vorliegenden Unterlagen zur Überzeugung der Kammer fest, dass die heutige Ahornstraße jedenfalls auch die Fläche in Anspruch nimmt, auf der sich zuvor die Straße Am Bahnhof befand (vgl. Begründung des Entwurfs des Bebauungsplanes vom 30. November 1992, Beiakte 21 zu VG 3 K 1209/13; Auszug aus einem Prüfbericht des Ingenieurs Brück, Bl. 158 der Beiakte 11 zu VG 3 K 1058/13; Lageplan der Gebrüder Schmidt aus dem Jahr 1992, Beiakte 31 zu VG 3 K 1209/13; Lichtbild aus dem Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Verkehrsflächen im Industrie- und Gewerbegebiet Herzfelde vom 21. März 1996, Beiakte 9 zu VG 3 K 1209/13, Blatt 20; Luftbild von 1992, eingereicht von den Heimatfreunden Rüdersdorf e.V., Ausdruck auf Bl. 414 der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens; Ansicht der Straßentrasse der Ahornstraße aus dem Geoportal der Gemeinde Rüdersdorf, Ausdruck auf Bl. 414 der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens Rückseite).

    In den Akten der ILB zum Verfahren über die Zahlung von Fördermitteln für das Industrie- und Gewerbegebiet Herzfelde ist zu diesem Punkt in der Rechnungsaufstellung - sortiert nach Zahlungsdatum auf der Seite 2 vermerkt, dass die GEG am 5. Dezember 1997 eine Zahlung i.H.v. 150.000 DM per Verrechnungsscheck an die GS-Bau geleistet hat (Beiakte 5 zu VG 3 K 1058/13, Bl. 178).

    Diese Zahlung findet sich dann auch als förderfähiger Aufwand in der geprüften Rechnungsliste als Anlage zum Änderungsbescheid der ILB vom 11. März 2002 unter der laufenden Nr. 554 mit dem Betrag 75.314,13 EUR (Beiakte 8 zu VG 3 K 1058/13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17

    Antrag der Behörde auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens - fehlende

    Der Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/13, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/A-B/3 und 54101/G/R/5 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, wird insgesamt abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat auf den sinngemäß ausgelegten Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/012, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Erschließungsbeitragsbescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/R/5 und 54101/G/A-B/3 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die beiden erstgenannten Bescheide nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO angeordnet und den Antrag hinsichtlich des letztgenannten Bescheides abgelehnt.

  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2021 - 3 L 601/20

    Änderung eines im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht

    Der der Gemeinde für die erstmalige Herstellung dieser Erschließungsanlagen entstandene Aufwand ist somit - soweit er beitragsfähig ist - vollständig anderweitig gedeckt (zum R...: Urteil der Kammer vom 11. Juni 2020 - VG 3 K 1057/13 -, veröffentlicht bei juris; zur A...: Urteil vom selben Tag - VG 3 K 1058/13 -, unveröffentlicht).
  • VG Düsseldorf, 20.11.2018 - 2 K 2479/18
    vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. März 2015 - 3 K 1058/13 -, juris, Rn. 20.
  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2129/18
    vgl. VG Cottbus, Urteil vom 10. März 2015 - 3 K 1058/13 -, juris, Rn. 20.
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